KinesiologInnen achten darauf, dass die kinesiologische Balance transparent ist.
KinesiologInnen führen über jede Arbeit mit den KlientInnen ein Protokoll.
KinesiologInnen unterliegen der Schweigepflicht.
Sie schätzen und fördern die Autonomie der KlientInnen, und sind sich bewusst, dass die Verantwortung bei den KlientInnen bleibt.
KinesiologInnen respektieren die Wahlentscheidungen der KlientInnen.
KinesiologInnen arbeiten ausschließlich im edukativen Modell und stellen weder Diagnosen, noch verschreiben sie Medikamente
oder Behandlungen.
KinesiologInnen halten ihre KlientInnen nie davon ab, Spezialisten zu Rate zu ziehen.
KinesiologInnen verwenden den Muskeltest nicht missbräuchlich (zur Wahrheitsfindung, Entscheidung, ….).
Verhalten innerhalb der Berufsgruppe
Sie unterstützen die Berufsgruppe dabei, die Qualitäten der Kinesiologie aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln.
KinesiologInnen beteiligen sich an der Weiterentwicklung der Kinesiologie.
Sie beteiligen sich an der Informationstätigkeit gegenüber der Öffentlichkeit über den Beruf und stellen sowohl die Möglichkeiten als auch die Grenzen des
Berufs dar.
KinesiologInnen wahren das Ansehen der Berufsgruppe.
Verhalten in der Gesellschaft allgemein
KinesiologInnen achten das Rechtssystem ihres Landes, in dem sie arbeiten und engagieren sich für eine Gesundheitsvorsorge auf
hohem Niveau.
Sie zeigen Interesse und Engagement für Probleme der Gesellschaft, die sich auf die Gesundheit, und das körperliche, psychische und mentale Wohlbefinden
auswirken.
Umgang mit mir selbst
KinesiologInnen sind sich ihrer Verantwortung den Klientinnen gegenüber bewusst, und kümmern sich um das eigene Ausgeglichensein.
Sie gehen sorgfältig mit ihren physischen und psychischen Kräften um.
Sie können ihre Entscheidungen und ihr Handeln begründen und handeln nach ihren Rechten und Pflichten.
Sie nutzen regelmäßig Supervisionen und erweitern ihr Wissen und Können durch Fort- und Weiterbildungen.